Wir freuen uns sehr über die zahlreichen Geld-Spenden, die uns erreichen. Damit einhergehend bekommen wir oft Fragen nach den Spendenquittungen.
Seit 01.01.2021 gilt für Spenden bis 300 Euro der vereinfachte Spendennachweis, (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 b EStDV). Dies bedeutet, dass für Einzelspenden bis zu diesem Wert keine Spendenbescheinigung erforderlich ist. Als Nachweis beim Finanzamt genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (Bankbeleg) eines Kreditinstituts.
Wenn Sie dennoch eine Spendenquittung wünschen, teilen Sie uns dies einfach in der Überweisung mit, indem Sie unter Verwendungszweck Ihre postalische Adresse angeben. Wir senden Ihnen eine entsprechende Spendenquittung gerne zu.
Eine weitere vom Finanzamt genehmigte Möglichkeit, ist die Spendenquittung per E-Mail. Dazu benötigen wir zusätzlich zu Ihrer postalischen Adresse auch Ihre E-Mail-Adresse, senden Sie uns am besten einfach eine Mail.
Bei diesem Verfahren ersparen Sie dem Verein einiges an Papier und Briefmarken, das kommt natürlich den Tieren zugute.