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Waschbär 2


TIERSCHUTZVEREIN SELIGENSTADT u.U. e.V.: Verantwortung übernehmen statt Tiere töten

Die Sorgen der Anwohnerinnen und Anwohner über Waschbären nehmen wir ernst. Dennoch sehen wir das Töten von Tieren allein aufgrund ihrer Einstufung als invasive Art oder weil sie als störend empfunden werden, äußerst kritisch.

Der Waschbär wurde vom Menschen nach Deutschland gebracht. Dass er sich heute hier ausbreitet, ist eine Folge menschlichen Handelns. Deshalb trägt auch der Mensch die Verantwortung, nach ethisch vertretbaren Lösungen zu suchen.

Aus Sicht des Tierschutzes sollten zunächst alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, Konflikte zu vermeiden. Dazu gehören das Sichern von Mülltonnen, das Verschließen von Dachböden und das Beseitigen leicht zugänglicher Nahrungsquellen.

Darüber hinaus sollten tierschutzgerechte Alternativen zur Bestandsregulierung intensiver erforscht und erprobt werden. Dazu zählen beispielsweise Konzepte zur Fruchtbarkeitskontrolle oder Kastration einzelner Populationen, wo diese praktikabel und wirksam umgesetzt werden können. Solche Ansätze verdienen mehr Aufmerksamkeit als die vorschnelle Forderung nach einer Tötung der Tiere.

Wir wünschen uns eine sachliche Diskussion, die sowohl die berechtigten Interessen der Menschen als auch den Schutz der Tiere berücksichtigt.

 

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Katzenschutzverordnung 

TIERSCHUTZVEREIN SELIGENSTADT u.U. e.V.: Katzenschutzverordnung in Seligenstadt

In fast allen Städten und Gemeinden im Kreis Offenbach gibt es mittlerweile eine Katzenschutzverordnung, so auch in Seligenstadt.
Der TSV Seligenstadt muss aber leider immer wieder feststellen, dass es viele (Neu-)Bürger gibt, die das gar nicht wissen. Immer wieder werden unkastrierte, nicht gekennzeichnete Katzen aufgefunden.

Deshalb möchten wir nochmals eindringlich auf die Seligenstädter Katzenschutzverordnung hinweisen:
In § 1 steht,
1.: dass Katzenhalter:innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese zuvor kastrieren lassen und mittels Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen sowie registrieren lassen müssen. Die Registrierung erfolgt, indem alle notwendigen Daten in ein kostenfreies Haustierregister wie z.B. von Tasso e.V. oder Findefix eingetragen wird.
Dies gilt nicht für nicht Kitten, die noch keine 5 Monate alt sind.
2.: als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufende Katzen regelmäßig füttert.
3.: die Stadt Seligenstadt kann einen Nachweis über die durchgeführte Kastration und Registrierung verlangen.
4.: für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.

Entsprechend § 2 können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Wird eine fortpflanzungsfähige Katze, die unkontrolliert freien Auslauf hat, im Stadtgebiet
Seligenstadt angetroffen, so kann dem Halter/der Halterin aufgegeben werden, das Tier
kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.
Ist eine angetroffene - fortpflanzungsfähige - Katze nicht gekennzeichnet und nicht registriert und kann ihr Halter/ihre Halterin nicht innerhalb von 48 Stunden identifiziert werden, so kann die Stadt Seligenstadt die Kastration auf Kosten des Halters/der Halterin durchführen lassen. Die Stadt Seligenstadt ist berechtigt, sich hierbei Dritter zu bedienen (z.B. Tierschutzverein Seligenstadt und Umgebung e.V.).
Handelt es sich bei Halter:in und Eigentümer:in um unterschiedliche Personen, muss der/die Eigentümer:in die Maßnahmen nach Satz 1 und 2 dulden.

§ 3 behandelt die Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. entgegen § 1 Absatz 1 und 2 eine Katze nicht kastrieren oder kennzeichnen
oder registrieren lässt,
2. entgegen § 1 Absatz 3 den Nachweis auf Verlangen nicht vorlegt.
(2) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit Geldbußen bis zu 1.000 € geahndet
werden. 

Bitte besuchen Sie uns am 08.08.2026 - zum TAG der KATZE – auf unserem Infostand beim Seligenstädter Markt. Dort gibt es noch mehr Informationen rund um die Katze. Sie finden uns im Bereich „Marktplatzbrunnen“ von 09:00 bis 13:00 Uhr.

 

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Und ins Auto gehören Tiere in dieser Jahreszeit schon gar nicht 

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Eine große Bitte:

wenn Sie uns kontaktieren, ob per Telefon oder per Mail, hinterlassen Sie auf jeden Fall Ihren Namen und Ihre Telefon-Nummer.
Der Anrufbeantworter wird per Fernabfrage abgehört, hierbei wird die Telefon-Nummer nicht übertragen. 
Auch wenn Sie auf Ihre Mail eine schnelle Antwort haben möchten, ist die Telefon-Nr. sehr hilfreich.
Sie würden uns sehr unterstützen, wenn Sie uns per Mail ODER per Telefon kontaktieren, da ja nicht immer die gleichen Mitarbeiter die Anfragen bearbeiten und somit u.U. mehrere Kolleg:innen mit ein und demselben Thema befasst sind.

Wir bedanken uns ganz 💚lich für Ihr Verständnis.

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